ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma Immobilien Jordan vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Liegenschaften und Flächen, Wohn- und Geschäftsgebäude, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Kunden der Firma Immobilien Jordan verpflichten sich, bei Abschluss eines durch uns vermittelten Vertrags eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu bezahlen. Sollte eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie, eine Provision in Höhe von 3,0 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. zu zahlen. Bei Vermietung gewerblicher Objekte beträgt die Provision 3,0 Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Eine entsprechende Provision kann vom Käufer oder/und vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Provisionssätze bei Verkaufsobjekten können in jedem Bundesland anders sein und zwischen 3,0 % und 6,0 % zzgl. MwSt. betragen. Wird keine schriftliche Provisionsregel zwischen Verkäufer und der Firma Immobilien Jordan getroffen, so gilt die gesetzliche Provisionsteilung zu jeweils 50% zwischen Käufer und Verkäufer.
Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits vorher bekannt, so hat er uns dies schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, unverzüglich mitzuteilen.
Entstehung des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (Hauptvertrag) bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im wesentlichen wirtschaftlich identisch ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadensersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.
Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % p.a. über Bundesbankdiskontsatz zu zahlen.
Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze werden vereinbart:
- Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis:
3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. - Bei erstmaligen Begründung von Wohneigentum, berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück u. Bauleistungen einschl. Nebenleistungen vom Erwerber:
1,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. - Erbbaurechte, vom Grundstückswert und etwa bestehende Aufbauten berechnet vom Erbbaunehmer:
3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. - Ankaufs und Vorkaufsrechte berechnet vom Sachwert des Objektes vom Berechtigten:
3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. - Bei Vermietungen und Verpachtungen von Gewerbeimmobilien:
3,0 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. - Aus allen sonstigen vertraglich vereinbarten Zuwendungen:
3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt.
Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anderes vereinbart ist und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Ist dem Kunde bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormieterrecht besteht, wird er dafür sorgen, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden.
Beendigung des Auftrags
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Schadensersatz
Hat der Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten Schadensersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen.
Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist 83278 Traunstein.